Krankenkassen können gegen Nachforderungen eines Krankenhauses den Einwand der Verwirkung geltend machen

| , Urteil vom 19.11. – Kommentar Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

Krankenkassen können gegen Nachforderungen eines Krankenhauses den Einwand der Verwirkung geltend machen. Eine Ausnahme hiervon ist, wenn die Schlussrechnung des Krankenhauses offensichtlich unschlüssig ist.  […]

: Urteilsbegründung (PDF, 354KB)

Quelle: Rechtsanwalt Friedrich W. Mohr

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