Krankenkassen dürfen Versorgungsmanagement nicht auf Dritte auslagern

B 1 A 3/19 R | , vom 08.10. – Kommentar ECOVIS

Ohne gesetzliche Grundlage dürfen weder im Revier von Leistungserbringern wildern noch private Unternehmen mit eigenen Kernaufgaben beauftragen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. […]

Quelle: ECOVIS

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