Krankenkasse darf im Vergütungsrechtsstreit Einsicht in die Behandlungsunterlagen des Versicherten nehmen

| , vom 18.12.2018  

Rein nationales Gesetzesrecht […] steht dem Einsichtsrecht in zur Wahrung rechtlichen Gehörs nicht entgegen. Legt das dem Gericht im Vergütungsrechtsstreit zu Beweiszwecken Behandlungsunterlagen vor, hat die Krankenkasse auf Einsicht hierein, soweit das Krankenhaus dieses nicht ausschließt […]

Weder das SGB V noch sonstiges einfachgesetzliches noch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung der Versicherten schließen das Einsichtsrecht von Krankenkassen in Behandlungsunterlagen im Vergütungsrechtsstreit aus.

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

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