Krankenhausplanung NRW: Verwaltungsgerichte korrigieren kardiologische Bedarfsanalyse

Leitlinien-Aktualisierung führt zur Rechtswidrigkeit von Ablehnungsbescheiden in der Kardiologie

Die Umsetzung des Krankenhausplans NRW 2022 erfährt durch aktuelle Rechtsprechung eine signifikante Korrektur im Bereich der Kardiologie. Wie die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Solidaris mit Bezug auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Düsseldorf vom 15. Dezember 2025 (Az. 21 L 3454/25) berichtet, erweist sich die Nichtzuteilung bestimmter kardiologischer Leistungsgruppen zunehmend als rechtlich angreifbar. Das Gericht gab dem Eilantrag eines Klinik-Verbundes statt, womit dieser die Leistungsgruppe (LG) 8.1 (Elektrophysiologie/Ablation) vorläufig weiter erbringen darf.

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