Krankenhausplanung – Einbindung in einen Versorgungsverbund Geriatrie
11 K 2639/18 und 11 K 2659/18, verwaltungsgericht Arnsberg, Entscheidung vom 06.08.2019 – Kommentar Medizinrechtskanzlei Kliem
Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte sich mit zwei Konkurrentenklagen zu befassen. Dabei ging es um die Ausweisung einer Abteilung für geriatrie im Versorgungsgebiet 15 im Krankenhausplan nrw. Die beklagte Bezirksregierung hatte sich für ein krankenhaus XY entschieden und dies im Wesentlichen mit der besseren Lage im Vergleich zu den Mitbewerbern begründet. Zwei Mitbewerber Krankenhaus A und B klagten gegen den zu ihren Ungunsten ergangenen Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung. Zur Begründung wurde angeführt, dass zum Verfahren beigeladene Krankenhaus XY habe keine Einbindung in einen Versorgungsverbund nachgewiesen, was für die Ausweisung eine Abteilung für Geriatrie nach dem Krankenhausplan NRW jedoch erforderlich sei.
Das Verwaltungsgericht Arnsberg lehnte die Konkurrentenklagen ab. Die Ermessensentscheidung der Bezirksregierung genüge den rechtlichen Anforderungen. […]
Quelle: Medizinrechtskanzlei Kliem