Krankenhausplanung – Einbindung in einen Versorgungsverbund Geriatrie

11 K 2639/18 und 11 K 2659/18, Arnsberg, Entscheidung vom 06.08.2019 – Kommentar Medizinrechtskanzlei Kliem

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hatte sich mit zwei Konkurrentenklagen zu befassen. Dabei ging es um die Ausweisung einer Abteilung für im Versorgungsgebiet 15 im Krankenhausplan . Die beklagte Bezirksregierung hatte sich für ein XY entschieden und dies im Wesentlichen mit der besseren Lage im Vergleich zu den Mitbewerbern begründet. Zwei Mitbewerber Krankenhaus A und B klagten gegen den zu ihren Ungunsten ergangenen Widerspruchsbescheid der Bezirksregierung. Zur Begründung wurde angeführt, dass zum Verfahren beigeladene Krankenhaus XY habe keine Einbindung in einen Versorgungsverbund nachgewiesen, was für die Ausweisung eine Abteilung für Geriatrie nach dem Krankenhausplan NRW jedoch erforderlich sei.

Das Verwaltungsgericht Arnsberg lehnte die Konkurrentenklagen ab. Die Ermessensentscheidung der Bezirksregierung genüge den rechtlichen Anforderungen. […]

Quelle: Medizinrechtskanzlei Kliem

 

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