Krankenhausbehandlungen von 6 Stunden – ambulant oder stationär?

Das BSG wird sich in kommender Zeit mit einer Reihe von Entscheidungen auseinandersetzen zu haben, in denen es um die Bewertung von kurzzeitigen geht und die Frage der Abgrenzung einer ären zu einer ambulanten Behandlung im Raum steht.

Die Problematik entsteht dadurch, dass Seitens der Krankenkassen versucht wird auch aufwendige Behandlungen im als ambulante Notfallbehandlungen zu vergüten, wenn diese nicht über 24 Stunden erfolgte […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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