Krankenhausabrechnung und Erfordernis der rechtzeitigen Einleitung des Prüfverfahrens durch die Krankenkasse

S 39 KR 249/16 | , vom 22.11.

Leitsätze:

  1. Die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse entsteht – unabhängig von einer Kostenzusage – unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten, wenn die Versorgung in einem zugelassenen erfolgt und iSv § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V erforderlich ist (stRspr). Auf eine vorherige Genehmigung der Behandlung kommt es nicht an. (Rn. 21) (redaktioneller Leitsatz)
  2. Soweit das nach § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V verspätet eingeleitet worden ist, ist eine Begrenzung der gerichtlichen Amtsermittlungspflicht nach § 106 SGG geboten. (Rn. 22) (redaktioneller Leitsatz) […]

Quelle: Bayern.Recht

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