Krankenhaus: Outsourcing verboten?

| Bundessozialgericht, Entscheidung vom 27.04.2022 – Kommentar Seufert Rechtsanwälte

Das BSG hat mit vom 27. April 2022 – B 1 KR 15/21 R entschieden, dass Krankenhäuser wesentliche Leistungen ihres Versorgungsauftrags nicht auf Dritte auslagern dürfen. Konkret ging es um ein mit dem für , welches keine betreffende mehr betrieb, sondern die Bestrahlung durch eine in unmittelbarer Nähe befindliche ambulante Strahlentherapiepraxis erbringen ließ. Da die Urteilsgründe noch nicht vorliegen, kann zunächst nur eine erste Einschätzung auf Basis der veröffentlichten des BSG vom 27. April 2022 erfolgen. […]

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