Krankenhaus obliegt erweiterte Darlegungslast bei erklärten Hygieneverstößen

VI ZR 505/17 | , vom 19.02. – HCM Magazin

Der Bundesgerichtshof urteilte, dass der Behandlerseite die sogenannte sekundäre Darlegungslast obliegt, wenn sich der Patient im Rahmen eines Schadensersatzprozesses auf Hygienemängel in der Einrichtung beruft. Die Details erklärt vom Fachanwalt. […]

Quelle: Health&Care Management

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