Krankenhaus könne einer Schwangeren zulässigerweise die Behandlung wegen Verweigerung des Corona-Test versagen

| , Beschluss vom 04.11. – Kommentar JORZIG Rechtsanwälte

Das Landgericht Dortmund hat in einer paradigmatischen Entscheidung (Beschluss vom 04.11.2020, 4 T 1/20) judiziert, dass es während der Covid- gerechtfertigt sein konnte, die Behandlung eines abzulehnen, wenn dieser einen -Test verweigere. […]

Das könnte Dich auch interessieren …