Krankenhäuser müssen Umsatzsteuer erstatten!?

B 1 KR 5/19 R | , Entscheidung vom 09.04. – Kommentar PPP Rechtsanwälte

Die Reichweite der nunmehr ergangenen -Entscheidung ist aktuell schwer zu beurteilen. Die ziehen gegenüber Pressevertretern sehr weitreichende Rückschlüsse. Diese dürften aber nicht gerechtfertigt sein. […]

Quelle: PPP Rechtsanwälte

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