Krankenhäuser müssen keine Umsatzsteuer auf Zytostatika erstatten!?

26 U 60/18 | Oberlandesgericht Frankfurt, Urteil vom 26.04. – Beitrag PPP Rechtsanwälte

Wir haben schon vielfach zur Umsatzsteuerproblematik auf zurückliegende Umsätze für patientenindividuelle Zubereitungen berichtet, zuletzt zu den Entscheidungen des und des BGH. Nach der Entscheidung des BGH musste man an sich annehmen, dass jedenfalls die Grundsätze geklärt seien. Das hat das OLG Frankfurt () anders gesehen. Es hat verschiedenen rechtlichen Einwendungen gegen die Erwägungen des BGH Gehör geschenkt und die der vollständig abgewiesen. Nun ist abzuwarten, ob sich dem andere Oberlandesgerichte anschließen und ob und mit welchem Ergebnis ein Revisionsverfahren betrieben wird. […]

Quelle: PPP Rechtsanwälte


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