Krankenhäuser müssen ältere Aufwandspauschalen nicht zurückzahlen

| Bundessozialgericht, vom 16.07. – Kommentar ECOVIS

Krankenhäuser müssen den Kassen keine Aufwandspauschalen für beanstandungslos durchgeführte Prüfungen der erstatten, wenn diese vor dem 1.1.2015 stattgefunden haben.  […]

Quelle: ECOVIS

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