Krankenhäuser haben Anspruch auf Onkologiepauschalen nach § 116b SGB V

L 2 KR 30/19 | Landessozialgericht für das Saarland, Entscheidung vom 13.11.2024 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Wie Dr. Florian Wölk in seinem Beitrag im Medizinrecht Saarland Blog darlegt, hat das Landessozialgericht Saarland in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Regelungen in § 116b SGB V keine Begrenzung der Vergütung der Krankenhäuser auf die Vergütungen des EBM-Ä vorgesehen ist. Dies bedeutet, dass Krankenhäuser nun auch einen Anspruch auf die Kostenpauschalen der Onkologievereinbarung haben.

 

 

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