Krankenhäuser bekommen Geld für stationäre Reha
B 1 KR 13/19 R | Bundessozialgericht, Urteil vom 19.11.2019 – Kommentar Ecovis
Ein krankenhaus kann Bezahlung verlangen, wenn es einen Patienten, der nur noch stationäre reha-Leistungen braucht, so lange stationär weiterbehandelt, bis er einen Reha-Platz bekommt. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. […] krankenhäuser müssen dokumentieren, dass sie sich bemüht haben, eine Anschlussrehabilitation zu organisieren“, empfiehlt Ecovis-Rechtsanwalt Tim Müller aus München, „für die Entscheidung des Bundessozialgerichts war dies sehr wichtig.“
Quelle: ECOVIS