Kostenübernahmeerklärung gegen Prüfwut

Seit Einführung der PrüfvV steigern die Krankenkassen ihre Prüfwut hinsichtlich Krankenhausrechnungen ins Unermessliche. Den Rücken durch extrem kassenfreundliche Urteile des Bundessozialgerichts gestärkt, wird mittlerweile sogar auf die „Betrüger-Rhetorik“ verzichtet. Eine Rechtfertigung für die systematischen Massenprüfungen wird wohl nicht mehr als erforderlich gesehen. Kann eine Kostenübernahmeerklärung hiergegen eingesetzt werden? […]

Quelle: Medcontroller

Siehe auch:

Einholung von Kostenübernahmeerklärungen bei planbaren Krankenhausaufenthalten zulässig

Massenprüfungen durch den MDK bleiben rechtswidrig

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