Kostenerstattung für die Behandlung chronischer (Rücken-)Schmerzen mittels sogenannter epiduraler gepulster Radiofrequenztherapie (ePRF) bestätigt

S 72 KR 2402/13 | Berlin, vom 07.02.

Die lehnen die für diese mit der Begründung ab, dass die nicht dem Qualitäts- und gemäß §§ 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 SGB V genügt. […] In einer aktuellen Entscheidung bestätigte das SG Berlin nun erneut, dass die ePRF zu Lasten der Krankenkassen abgerechnet werden darf. Das SG Berlin begründete seine Entscheidung nämlich maßgeblich mit der Datenlage zur ePRF […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

Das könnte Dich auch interessieren …