Kodierung des OPS 8-550.1: Keine Erforderlichkeit einer nachgewiesenen Therapeuten-Patienten-Bindung oder ständigen Anwesenheit des Therapeuten

S 32 KR 654/22, S 32 KR 965/22 | Sozialgericht Detmold, Urteil vom

Für die Kodierung des OPS 8-550.1 ist keine nachgewiesene Therapeuten-Patienten-Bindung erforderlich, ebenso wenig wie eine ständige Anwesenheit des Therapeuten. Diese Anforderungen ergeben sich nicht aus dem Wortlaut des OPS.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) hatte ursprünglich moniert, dass der OPS 8-550.1 nicht vollständig erfüllt sei, da nicht nachgewiesen werden könne, dass bei den durchgeführten Therapieeinheiten eine Therapeuten-Patienten-Bindung bestanden habe. Dies beziehe sich auf physikalische Therapien, bei denen der Therapeut nicht durchgehend anwesend gewesen sei. Das Gericht wies diese Auffassung jedoch zurück, da der OPS 8-550.1 keine solche Bedingung enthalte. Für die Kodierung des OPS sei lediglich der teamintegrierte Einsatz von mindestens zwei der vier genannten Therapiebereiche erforderlich, ohne dass explizit auf die Dauer oder die ständige Anwesenheit eines Therapeuten abgestellt werde…