Klinik muss bei gerügtem Hygienemangel Hygienemaßnahmen offenlegen – sonst grober Behandlungsfehler

VI ZR 505/17 | , vom 19.02.

sollten die Einhaltung der belegen können. Anderenfalls kann dies auf einen groben Hygienefehler hinweisen, sodass wegen eines erlittenen Gesundheitsschadens leichter Haftungsansprüche geltend machen können, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe […]

Quelle: heilpraxisnet | Bundesgerichtshof (Urteil)


Gericht erleichtert Patienten, die sich im eine Infektion eingefangen haben, den Nachweis dieser Infektion

Der Patient, der einer Klinik einen Hygienefehler vorwirft, genügt seiner prozessualen Darlegungslast, er Tatsachen vorträgt, die die Vermutung eines Hygienefehlers der Behandlungsseite aufgrund der Folgen für ihn gestattet. Damit erleichtert der Bundesgerichtshof dem Patienten die Beweisführung […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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