Klinik-Kooperationen auf dem Prüfstand

B 1 KR 15/21 R | , vom 26.04.2022 – Kommentar Legal

Das Bundessozialgericht () hat am 26.04.2022 (Az. B 1 KR 15/21 R) entschieden, dass der Ausgliederung von Leistungsbereichen des Krankenhauses, die zu seinem Versorgungsauftrag gehören, Grenzen gesetzt sind. Auch wenn der Urteilsspruch bereits einige Wochen zurückliegt, wurden die Entscheidungsgründe erst vor kurzer Zeit vom BSG veröffentlicht. […]

Für bestehende Kooperationen besteht Handlungsbedarf, es sei denn, es handelt sich eindeutig um ergänzende oder unterstützende Leistungen. Hier gilt es, die einer genauen juristischen Prüfung zu unterziehen, eine rechtssichere Lösung zu entwickeln und diese anschließend vertraglich und praktisch umzusetzen.

In Planung befindliche Kooperationsprojekte sollten bereits in dieser Planungsphase an die verschärfte angepasst werden.

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