Klinik haftet für Nicht-Einhalten der geltenden Regeln nach medizinischen Standard bei der Behandlung eines Dekubitus-Hochrisikopatient

12 U 37/17 | Brandenburgisches Oberlandesgericht, vom Urteil vom 28.6.

Im vorliegenden Fall eines älteren , der bei der Aufnahme bei der beklagten Klinik eine Vielzahl von Risiken für die Entstehung eines Druckgeschwürs in sich trug (und mithin ein -Hochrisikopatient war), hat das Oberlandesgericht eine der Klinik und der behandelnden bejaht und den Erben ein Schmerzensgeld zugesprochen. […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

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