Klinik darf Behandlung ohne vorherigen Corona-Test verweigern

4 T 1/20 | Landgericht , Beschluss vom 4. November 2020 – Kommentar Rechtsanwalt Philip Christmann

Lehnt eine urologische Patiientin eine Testung auf SARS-CoV-2 ab, so ist die Klinik berechtigt, ihr die (nicht dringend oder notfallmäßig gebotene) und die äre Aufnahme zu verweigern. Die Entscheidung dürfte sich zwanglos auch auf Rehakliniken und Kurkliniken übertragen lassen.  […]

Quelle: Rechtsanwalt Philip Christmann

Das könnte Dich auch interessieren …