Keine wirksame Klageerhebung einer Krankenkasse wegen Nichteinhaltung der Schriftform

L 10 KR 925/19, L 10 KR 907/19, L 10 KR 851/19 | -Westfalen – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Gem. § 90 SGG ist eine Klage schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erheben. Eine Krankenkasse hatte kurz vor Ablauf der rückwirkend verkürzten in einer Vielzahl von Fällen, Rückforderungsklagen gegen erhoben ohne Verwendung eines Briefkopfes sowie ohne Unterschrift und Stempel, ein Verfasser war nicht erkennbar.  […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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