Keine Verpflichtung der ermächtigten Krankenhausärzte zur Teilnahme am notärztlichen Bereitschaftdienst

| Bundessozialgericht, Entscheidung vom 12.12.2018 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Das Bundessozialgericht () hat klargestellt, dass ermächtigte ärzte nicht am notärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigungen teilnehmen müssen.

Eine entgegenstehende Verpflichtung in der Bereitschaftsdienstordnung der Kassenärztlichen Vereinigung hielt das BSG für rechtswidrig. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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