Keine Vergütung für Leistungen des „falschen Arztes“

B 1 KR 26/21 R | , Urteil vom 26.04.2022 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Leider kommt es immer wieder vor, dass sich Personen durch die Vorlage falscher Urkunden eine Approbation erschleichen und dann aufgrund der von den zuständigen Behörden erteilten Approbation in Krankenhäusern tätig sind. Dies wirkt sich nach einer Entscheidung des vom 26.04.2022 (- B 1 KR 26/21 -) auch auf den des Krankenhauses für die Leistungen aus, an denen der „falsche “ beteiligt war. […]

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