Keine UGVD-Abschläge bei Verlegungs-Fallpauschalen
L 1 KR 275/18 | Hessisches Landessozialgericht , Urteil vom 08.11.2018 rechtskräftig
Ein Patient wurde im Krankenhaus A aufgenommen und noch am gleichen Tag in das Krankenhaus B verlegt. Zwischen der Entlassung aus Krankenhaus A und der Aufnahme im Krankenhaus B lägen somit keine 24 Stunden, so dass eine Verlegung im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 FPV 2015 vorliege. Im Krankenhaus B wurde vorliegend mit der Fallpauschale A13D unstreitig eine Verlegungsfallpauschale abgerechnet. § 1 Abs. 1 Satz 3 2. Halbsatz FPV 2015 sehe für diese vor, dass keine Minderung nach Maßgabe des § 3 FPV 2015 erfolge. § 3 Abs. 2 FPV 2015 sei nach dem eindeutigen Wortlaut der Norm nicht anwendbar.