Keine Planungspflicht für die Krankenhausbehandlung im Rahmen der neurologischen Frührehabilitation der Phase B

13 LB 354/18 | Niedersächsisches , vom 12.09.2019 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das Gericht sieht es als ausreichend an, dass der Krankenhausplanungsbehörde im Rahmen der jährlichen des Krankenhausplans vom statistischen Landesamt die jeweiligen Diagnosen im Bereich der neurologischen Frühreha zur Verfügung gestellt werden und diese im Rahmen der Bedarfsanalyse in die Krankenhausplanung einfließen. […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

 

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