Keine Pflicht zur Angabe des Verhinderungsgrundes bei Wahlarztvertretung

5 U 22/24 | Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 08.07.2024
4 U 1004/24 | Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 17.12.2024  – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk hat in einem aktuellen Beitrag die Rechtsprechung zu Wahlleistungsvereinbarungen beleuchtet. Dabei hat er insbesondere auf zwei Gerichtsentscheidungen hingewiesen, die sich mit der Frage beschäftigen, ob Patienten bei der Vertretung eines Wahlarztes über den Grund und die Dauer der Verhinderung informiert werden müssen. Sowohl das OLG Oldenburg als auch das OLG Dresden haben entschieden, dass eine solche detaillierte Aufklärung nicht zwingend erforderlich ist.

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