Keine Kostenerstattung der Krankenkasse bei Nicht-konformer GOÄ-Abrechnung (hier: Pauschale für Protonentherapie)

L 20 KR 373/18 | Bayerisches , vom 07.11.2019 – Kommentar Dr. Florian Wölk

EIn Patient versuchte die Kosten einer radioonkologischen Protonentherapie nach § 13 SGB V von seiner Krankenkassen erstattet zu bekommen. Dem Kostenerstattungsanspruch lag eine der Behandlung durch eine juristischen Person mit einer von 21.000,00 € zugrunde. Die lehnte eine Übernahme der Kosten ab. Die entsprechende hatte im erstinstanzlichen Verfahren Erfolg. Auf die Berufung der Krankenkasse hat das  Bayerische LSG dann aber die Klage insbesondere unter Hinweis auf die nicht GOÄ-konforme Abrechnung der Leistung zurückgewiesen. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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