Keine Fallzusammenführung aus Wirtschaftlichkeitsgründen seit dem 1.1.2019

B 1 KR 10/22 R | , Entscheidung vom 11.05.2023 – Kommentar Anwaltskanzlei Quaas & Partner

Das hat mit vom 12.5.2023 – B 1 KR 10/22 entschieden, dass einer Kürzung der Vergütung unter Zugrundelegung der vom Senat hierzu aus dem entwickelten Grundsätze des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens seit dem 1. Januar § 8 Absatz 5 Satz 3 entgegen steht. […]

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