Keine ersatzweise Datenlieferung durch Krankenkassen auf Grundlage der Psych-Krankenhausvergleichs-Vereinbarung

Bayerische | Beschluss vom 17.12.2019 – Kommentar Quaas & Partner

Das Verwaltungsgericht München hat auf Antrag eines von uns vertretenen psychosomatischen Fachkrankenhauses den mit Beschluss vom 17.12.2019 im vorläufigen Rechtsschutzverfahren untersagt, Daten der Klinik nach § 4 Abs. 1 Satz 2 ersatzweise an das zur Durchführung eines leistungsbezogenen Vergleichs zu übermitteln. Nach Auffassung des Gerichts stellt die ersatzweise Übermittlung der in den Pflegesatzverhandlungen vereinbarten Daten, insbesondere der Personaldaten, einen nicht zu rechtfertigenden Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit dar. […]

Quelle: Quaas & Partner

Das könnte Dich auch interessieren …