Keine Ermächtigung für nebenberuflich tätige Krankenhausärzte

B 6 KA 44/18 B | Bundessozialgerichts, vom 03.04. – Kommentar BPG-Münster

ärzte, die eine persönliche zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung gemäß § 116 SGB V anstreben, müssen eine hauptberufliche in dem Krankenhaus in einem Umfang von mindestens einer Halbtagsanstellung nachweisen. […]

Quelle: BPG-Münster

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