Keine Einsichtnahme der Überwachungsbehörde in ärztliche Patientenakten zur Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs

3 C 1.21 | , vom 10.03.2022

Die für die Überwachung des Betäubungsmittelverkehrs zuständigen Behörden sind nicht befugt, zur Kontrolle des Verschreibens von Betäubungsmitteln Einsicht in ärztliche zu nehmen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in heute entschieden. […]

Quelle: Bundesverwaltungsgericht

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