Keine Einsicht des Betriebsrats in die elektronische Personalakte ohne Zustimmung der Arbeitnehmer
3 TaBV 65/19 | Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.06.2020
Das generelle Einsichtsrecht der Betriebsratsvorsitzenden in die elektronische Personalakte der Arbeitnehmer, das nicht von deren Zustimmung abhängig ist, verletzt die Arbeitnehmer in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG, das die Betriebsparteien gemäß § 75 Abs. 2BetrVG bei ihren Regelungen zu achten haben. […]
Pressemitteilung: Landesarbeitsgericht Düsseldorf (PDF, 107KB)







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