Keine eigene ärztliche Leitung für PIA nach § 118 Abs. 1 SGB V

49 KA 287/18 | München, vom 16.06.2020 – Kommentar Rechtsanwälte

Der Berufungsausschuss wies auf Widerspruch der Kassen den Antrag der Klägerin auf Feststellung der Änderung der Persona der ärztlichen Leitung einer mit der Begründung ab, es müsse sich dabei um eine von der Persona der ärztlichen Leitung des ermächtigten psychiatrischen Fachkrankenhauses unterschiedliche Person handeln. Die hiergegen gerichtete kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage des Krankenhauses hatte vor dem Sozialgericht München Erfolg […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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