Keine Abschläge bei falschen Abrechnungen durch Corona-Testzentrum

L 4 KR 549/22 B ER | Landessozialgerichtt Niedersachsen-, Beschluss vom 20.01.2023

Das Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KV) die von Corona-Tests während einer vorläufig einstellen darf

Das LSG hat die Rechtsauffassung der KV bestätigt:

  • Im Abrechnungswesen von Leistungserbringern im Medizinsektor stellt die Abrechnung erbrachter Leistungen das Kern-Element zur Kontrolle dar und ist zu diesem Zweck streng formal geregelt und vom Leistungserbringer einzuhalten.
  • Ohne eine formal korrekte Abrechnung kann in Massenabrechnungsverfahren keine Leistungskontrolle stattfinden und keine Qualitätssicherung erfolgen.
  • Dabei kann ein Verstoß des Leistungserbringers gegen die auch den vollständigen Ausfall des Entgelts zur Folge haben. […]

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