Kein Wegfall des Vergütungsanspruches bei falschen Angaben zur Dringlichkeit einer Transplantation

| , Urteil vom 07.03.2023 – Kommentar KMH

Der eines Krankenhauses für eine medizinisch erforderliche Transplantation eines im vorgesehenen Verfahren zugeteilten Organs entfällt nach dem Urteil des Bundessozialgerichts nicht dadurch, dass das falsche Angaben zur Dringlichkeit der Transplantation an die Vermittlungsstelle gemeldet hat. Stehe fest, dass die medizinisch indiziert war und entsprechend den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wurde, zugleich jedoch die transplantationsrechtlichen Regelungen zur Übermittlung der für die Organzuteilung durch erforderlichen Angaben verletzt wurden, so sei dies unschädlich, da diesen Regelungen keine Vergütungsrelevanz zukomme. […]

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