Kein Vergütungsanspruch bei Nachforderung des Krankenhauses (hier Zusatzentgelt) die weder im laufenden noch nachfolgenden vollen Haushaltsjahr der Krankenkasse (KK) geltend gemacht wird (hier 4 Jahre)

| Bundessozialgericht, vom 19.11.2019 – 52/19

Der Senat hat die Revision der Krankenhausträgerin zurückgewiesen. Der Klägerin stand wegen der stationären Behandlung des Versicherten kein weiterer Vergütungsanspruch auf der Grundlage einer um einen Tag gekürzten Verweildauer aber unter Einbeziehung eines Zusatzentgelts für den Einsatz eines Excimer-Lasers gemäß der korrigierten Schlussrechnung vom 13.11.2013 zu. Dieser streitgegenständliche weitere Vergütungsanspruch ist verwirkt, nachdem die Klägerin eine weder im laufenden noch nachfolgenden vollen Haushaltsjahr der (KK) geltend machte. […]

Quelle:  Bundessozialgericht

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