Kein Verfall von Urlaubsansprüchen ohne Hinweis des Arbeitgebers – Bundesarbeitsgericht erhöht Aufwand für Arbeitgeber in mehreren Urteilen

Das hat in einer Reihe von Urteilen aus dem Jahr zu den Hinweispflichten des Arbeitgebers auf bestehende Urlaubsansprüche die Rechtslage für die Arbeitgeber verschärft. Zur Vermeidung der Kumulation von alten Urlaubsansprüchen – u.U. aus vielen zurückliegenden Jahren – müssen die Arbeitgeber einen neuen administrativen Schritt in den Jahreskalender einpflegen. […]

Quelle: BDO-Legal

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