Kein „Rechnungskorrekturverbot“ nach § 7 Abs. 5 PrüfvV (2015)

L 5 KR 1522/17 | , Urteil vom 17.04.2019 – Kommentar Seufert Rechtsanwälte

Das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg hat seine bereits im Jahr 2018 vorläufig mitgeteilte Rechtsauffassung zu § 7 Abs. 5 (2015) in seinem Urteil vom 17. April 2019, bestätigt. Rechnungskorrekturen sind auch nach Ablauf der 5-Monats- bzw. nach Erstellung der MDK- möglich. Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt im Rahmen der PrüfvV eine materiell wirkende zu vereinbaren. […]

Quelle: Seufert Rechtsanwälte

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