Kein Raum mehr für Rechtsfigur des „fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens“

B 1 KR 10/22 R | Bundessozialgericht, Entscheidung vom 11.05.2023 – Kommentar Rechtsanwalt Dr. Florian Wölk

Nach wie vor kürzen Abrechnungen von Krankenhäusern unter dem Stichwort des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens bei Fallzusammenführungen, obwohl der Gesetzgeber durch die Regelung in § 8 Abs. 5 Satz 3 eine allein unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ab dem 01.01. ausgeschlossen hatte. Auch die Krankenkassen hatten wohl erwartet, dass das die Rechtsfigur des fiktiven wirtschaftlichen Alternativverhaltens trotz der Anordnung des Gesetzgebers nicht oder zumindest nicht vollständig aufgeben würde. Das BSG hat diesen Erwartungen der Krankenkassen allerdings nicht entsprochen […]

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