Kein Grund für Verlegung – Schadensersatz des Krankenhauses?

S 44 KR 379/17 | Duisburg, Entscheidung vom 14.02.2020

Das Sozialgericht Duisburg hatte in einer aktuellen Entscheidung vom 14.02.2020 sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Krankenhaus mit einem Versorgungsauftrag für geriatrische Komplexbehandlungen, der Krankenkasse etwaige ersetzen muss, wenn es den Patienten zur geriatrischen Weiterbehandlung ohne Sachgrund in ein anderes Krankenhaus verlegt.

Dies hat das Gericht bejaht, weil das Krankenhaus seine Pflicht zur Weiterbehandlung des Patienten durch die sachgrundlose Verlegung schuldhaft verletzt habe und der Krankenkasse in Anwendung des § 280 Abs. 1 BGB  zu umfassenden Schadensersatz verpflichtet sei. Der Schaden der Krankenkasse seien nach Ansicht des Gerichts die sich auf die durch die Verlegung verursachten Mehrkosten. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

Das könnte Dich auch interessieren …