Kein Anspruch auf strittigen Rechnungsbetrag bei Nichteinhaltung der 4-Wochenfrist nach § 7 Abs. 2 Satz 3 PrüfvV zur Versendung der Behandlungsunterlagen an den MDK

S 14 KR 1/18  | Marburg , vom  02.01.

Strittig ist war, ob der aufgrund unzureichender Mitwirkung nach der Prüfverfahrensvereinbarung wieder erloschen ist, da die Klinik die Unterlagen nicht innerhalb der 4-Wochen Frist versendet hat.

In der Prüfanzeige des MDK sind die bei der Einleitung des Prüfverfahrens mitgeteilten Auffälligkeiten ggf. zu konkretisieren und, sofern in dem Vorverfahren weitere Erkenntnisse gewonnen wurden, zu ergänzen […] Ein Wechsel der Prüfart ist innerhalb der Sechs-Wochen-Frist nach Eingang der Abrechnung bei der (§ 6 Abs. 2 Satz 2 ) möglich.

Findet eine Verständigung über eine Prüfung vor Ort nicht statt oder ist sie nicht möglich, so entscheidet der MDK, ob er von seiner Befugnis nach § 276 Absatz 4 SGB V zu einer Prüfung vor Ort Gebrauch macht. In den übrigen Fällen erfolgt eine Prüfung im schriftlichen Verfahren (§ 7 Abs. 1 PrüfvV). Insofern konnte sich der MDK für eine Prüfung im schriftlichen Verfahren entscheiden. […]

Quelle: Sozialgerichtsbarkeit

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