Kein Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Concerta retard 36 im Off-Label-Use bei ADHS im Erwachsenenalter
L 5 KR 214/08 | Landessozialgericht München, Urteil vom 18.01.2011
Die Anwendung des Medikaments Concerta retard 36 (Wirkstoff: Methylphenidat) zur Behandlung des Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndroms (ADHS) bei Erwachsenen, die über die zugelassene Indikation hinausgeht, ist rechtlich nicht gestattet.