Kein Anspruch auf Versorgung mit dem Arzneimittel Concerta retard 36 im Off-Label-Use bei ADHS im Erwachsenenalter

L 5 KR 214/08 | Landessozialgericht München, Urteil vom 18.01.2011

Die Anwendung des Medikaments Concerta retard 36 (Wirkstoff: Methylphenidat) zur Behandlung des Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätssyndroms (ADHS) bei Erwachsenen, die über die zugelassene Indikation hinausgeht, ist rechtlich nicht gestattet.

 

 

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