Kein Anspruch auf tödliche Medikamente für Schwerkranke
Schwerkranke Menschen haben nach mehreren Urteilen des Verwaltungsgerichts Köln keinen Anspruch auf den Zugang zu einem betäubungsmittel zur Selbsttötung. Das Gericht wies die klagen mehrerer Schwerkranker gegen die Bundesrepublik deutschland ab, die vor Gericht eine Erwerbserlaubnis für das Präparat Natriumpentobarbital erzwingen wollten, wie ein Justizsprecher am Mittwoch mitteilte.
Das Kölner verwaltungsgericht betonte, es sehe aufgrund des klar erkennbaren Willens des Gesetzgebers auch in Ausnahmefällen keine Möglichkeit, eine Erwerbserlaubnis für ein Mittel zur Selbsttötung zu erteilen. Zwar sei es zweifelhaft, ob das im betäubungsmittelgesetz enthaltene generelle Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Es liege jedoch zumindest derzeit kein unverhältnismäßiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht Suizidwilliger vor.
Denn nachdem das bundesverfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen förderung der Selbsttötung für nichtig erklärt habe, hätten Sterbehilfeorganisationen ihre Tätigkeit wieder aufgenommen, die einen begleiteten Suizid auch ohne Inanspruchnahme von Natriumpentobarbital ermöglichten. Damit stehe den Klägern eine Alternative zur Verfügung, betonte das Gericht. […]
Quelle: Justiz.NRW