Kein Anspruch auf tödliche Medikamente für Schwerkranke

Schwerkranke Menschen haben nach mehreren Urteilen des Verwaltungsgerichts Köln keinen Anspruch auf den Zugang zu einem zur Selbsttötung. Das Gericht wies die mehrerer Schwerkranker gegen die Bundesrepublik ab, die vor Gericht eine Erwerbserlaubnis für das Präparat Natriumpentobarbital erzwingen wollten, wie ein Justizsprecher am Mittwoch mitteilte.

Das Kölner betonte, es sehe aufgrund des klar erkennbaren Willens des Gesetzgebers auch in Ausnahmefällen keine Möglichkeit, eine Erwerbserlaubnis für ein Mittel zur Selbsttötung zu erteilen. Zwar sei es zweifelhaft, ob das im enthaltene generelle Verbot mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Es liege jedoch zumindest derzeit kein unverhältnismäßiger Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht Suizidwilliger vor.

Denn nachdem das das Verbot der geschäftsmäßigen der Selbsttötung für nichtig erklärt habe, hätten Sterbehilfeorganisationen ihre Tätigkeit wieder aufgenommen, die einen begleiteten Suizid auch ohne Inanspruchnahme von Natriumpentobarbital ermöglichten. Damit stehe den Klägern eine Alternative zur Verfügung, betonte das Gericht. […]

Quelle: Justiz.NRW

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