Kein Anspruch auf höchstrichterliche Klärung bei Einzelfragen zur Behandlung

Bundessozialgericht stellt klar, dass Streitfälle zu spezifischen Behandlungsansprüchen nicht von grundsätzlicher Bedeutung sind

Das Bundessozialgericht (BSG) hat in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss klargestellt, dass Versicherte keinen Anspruch darauf haben, dass Fragen zu den Therapiemöglichkeiten für ein spezifisches Leiden und der entsprechenden Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen höchstrichterlich geklärt werden. In vielen Fällen, so das Gericht, handelt es sich bei diesen Streitfragen um Einzelfälle, die keine „grundsätzliche Bedeutung“ haben. Dieser Beschluss wurde am Donnerstag, dem 15. August 2024, veröffentlicht, wie die ÄrzteZeitung berichtet.

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