Jetzt ist das BSG gefragt: Rechnungskorrektur auch nach Abschluss des Prüfverfahrens?

L 4 KR 616/19, L 4 KR 437/19 | München, Urteile vom 13.08. – Kommentar BDO Legal

Es ist ein Streit, der die Sozialgerichte bereits seit längerer Zeit beschäftigt. Ist das nach Abschluss des MDK-Prüfverfahrens noch zu einer Rechnungskorrektur berechtigt? Die Diskussion entzündet sich an einer Regelung in der PrüfvV gemäß § 17c Abs. 2 KHG, die nach Ansicht der eine Korrektur der Rechnung nach Abschluss des MDK-Prüfverfahrens nicht zulässt. Dies – so die – ergebe sich aus § 7 Abs. 5 der PrüfvV und gelte sowohl für die PrüfvV aus 2014, als auch die PrüfvV vom 03.02.2016. Damit eng verbunden ist eine Frage ganz grundsätzlicher Art, nämlich die, ob die Vertragsparteien der PrüfvV Ausschlussregelungen u.ä. überhaupt wirksam vereinbaren konnten. Mit Fragestellungen dieser Art zur ist das BSG bereits befasst (Az. B 1 KR 24/20 R). […]

Quelle: BDO Legal

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