Jetzt ist das BSG gefragt: Rechnungskorrektur auch nach Abschluss des Prüfverfahrens?
L 4 KR 616/19, L 4 KR 437/19 | landessozialgericht München, Urteile vom 13.08.2020 – Kommentar BDO Legal
Es ist ein Streit, der die Sozialgerichte bereits seit längerer Zeit beschäftigt. Ist das krankenhaus nach Abschluss des MDK-Prüfverfahrens noch zu einer Rechnungskorrektur berechtigt? Die Diskussion entzündet sich an einer Regelung in der PrüfvV gemäß § 17c Abs. 2 KHG, die nach Ansicht der krankenkassen eine Korrektur der Rechnung nach Abschluss des MDK-Prüfverfahrens nicht zulässt. Dies – so die kostenträger – ergebe sich aus § 7 Abs. 5 der PrüfvV und gelte sowohl für die PrüfvV aus 2014, als auch die PrüfvV vom 03.02.2016. Damit eng verbunden ist eine Frage ganz grundsätzlicher Art, nämlich die, ob die Vertragsparteien der PrüfvV Ausschlussregelungen u.ä. überhaupt wirksam vereinbaren konnten. Mit Fragestellungen dieser Art zur prüfvv 2014 ist das BSG bereits befasst (Az. B 1 KR 24/20 R). […]
Quelle: BDO Legal