Informationspflichten des Arztes nach Ende der Behandlung?

VI ZR 285/17 |  , vom 26. Juni , Kommentar RA Dr. Florian Wölk 

In einer aktuellen Entscheidung hat der klargestellt, dass der aufgrund seiner umfassenden Informationspflichten sicherzustellen hat, dass der Patient von Arztbriefen mit bedrohlichen Befunden  Kenntnis erhält, auch wenn die Behandlung eigentlich schon beendet ist.

Der Arzt, der als einziger eine solche Information bekommt, muss nach der Entscheidung des BGH den Informationsfluss aufrechterhalten, wenn sich aus der Information selbst nicht eindeutig ergibt, dass der Patient oder der diesen weiterbehandelnde Arzt sie ebenfalls erhalten hat. […]

Quelle: Medizinrecht Saarland

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