Infektionsschutzrechtliche Untersagung der Aufnahme weiterer Patienten in einer Klinik – erfolgreicher Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

7 L 299/20 | Minden, Beschluss vom 21.04.2020 – Kommentar Anwaltskanzlei Quass & Partner

Das Verwaltungsgericht Minden hat zu Gunsten einer von uns vertretenen Klinik, die aufschiebende Wirkung einer Klage gegen die Ordnungsverfügung, mit der ihr ab sofort und bis auf Weiteres jegliche Patientenaufnahme untersagt wurde, angeordnet. […] Zur Begründung verweist das VG Minden darauf, dass die Behörde darzulegen hatte, warum die Maßnahme zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Dies gelte auch bei eilbedürftigen Entscheidungen, die Behörde habe das ihr zustehende Ermessen allerdings nicht ausgeübt (Ermessensnichtgebrauch), weil sich aus dem Bescheid in keinster Weise ergebe, warum genau diese Maßnahme erforderlich gewesen sei.

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner


Eilantrag der Gräflichen Kliniken gegen verordneten wurde stattgegeben

. Die Marcus Klinik in Bad Driburg mit 308 war am 09. April 2020 mit einem unbefristeten Aufnahmestopp versehen worden, nachdem dort ein Patient positiv auf den Covid-19 Virus getestet worden war. Dagegen hatten die Gräflichen Kliniken Rechtsmittel eingelegt. Dem Eilantrag der Gräflichen Kliniken wurde am Mittwoch, den 22.04.2020, durch das Verwaltungsgericht in Minden stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet, was einem faktischen Ende des Aufnahmestopps gleichkommt. […]

Quelle: brakel-news.de

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