InEK kann Krankenhäuser nicht wirksam zur Kalkulationsteilnahme verpflichten

13 B 1431/18 | -Westfalen, Beschluss vom 17.04. – Anwaltskanzlei Quaas & Partner

In einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren hat nun das OVG zu Gunsten des Krankenhauses entschieden. Antragsgemäß wurde mit Beschluss vom 17.04.2019 vorläufig festgestellt, dass das antragstellende nicht verpflichtet ist, Kalkulationsdaten gemäß der Bundesvereinbarung an das zu liefern. […]

Quelle: Anwaltskanzlei Quaas & Partner

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